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FIBU          Finanzbuchhaltung (Abk.)

CARE         Pflege, Betreuung (engl.)

Die fibucare gmbh hat sich zum Ziel gesetzt, die Ergebnisse der Finanzbuchhaltung zu pflegen und den Anspruchsgruppen unserer Kunden die Sicherheit zu geben, dass die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

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RE             wieder, zurück (lat.)

VISION     Erscheinung, Anblick (lat.)

Die Re-Vision der Jahresrechnung einer Unternehmung ist eine Rückschau oder ein kritischer Rückblick, ob diese Gesetz und Statuten der Gesellschaft entspricht.

Man spricht auch von Wirtschaftsprüfung – also einer Überprüfung der Wirtschaftsfähigkeit einer Unternehmung bzw. deren finanzieller Berichterstattung in Form der Jahresrechnung.

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Das Unternehmen

Die fibucare gmbh wurde im Jahr 2005 gegründet und wird seit 2009 vom heutigen Inhaber, Thomas Karl, geführt. Bis Ende 2018 wurden die Revisions-Dienstleistungen durch die Einzelfirma Thomas Karl Treuhand ausgeführt.


Im Zuge einer Neuorganisation wurde entschieden, dass die Revisionen nur noch durch die fibucare gmbh ausgeführt werden sollen. Bei der eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB wurde die dafür nötige Zulassung beantragt. Diese wurde am 05.07.2023 wieder für fünf Jahre verlängert, d.h. bis zum 17.12.2028. Danach können wir wieder eine Verlängerung um weitere fünf Jahre beantragen.

Damit können wir unsere Kunden seit 2019 im Bereich der Revisionen optimal betreuen und bieten daneben nur noch Steuerberatungen an. Für alle anderen treuhänderischen Aufgaben arbeiten wir mit der Impuls Treuhand GmbH zusammen, die Ihren Hauptsitz in Affoltern am Albis und eine Zweigniederlassung in Winkel hat.


Zurzeit gibt es in der Schweiz knapp 2000 zugelassene Revisionsunternehmen. Mit ihren aktuell über 30 Revisionsmandaten ist die fibucare gmbh damit unter den ersten 10% der grössten Revisionsgesellschaften der Schweiz (siehe auditorstats.ch).

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Warum eine Revisionsstelle?

Der Wert einer Revisionsstelle kann oft nicht sofort in Franken und Rappen beziffert werden und stellt für viele Gesellschaften oft nur einen Kostenfaktor dar. Mit der jahrelangen Erfahrung des Revisors können jedoch im Vorfeld viele Risiken im sozialversicherungsrechtlichen oder steuerlichen Umfeld vermieden und damit u.U. tausende von Franken eingespart werden.


Neben Aktiengesellschaften und GmbHs sind auch Stiftungen, die von einer Aufsichtsbehörde überwacht werden, verpflichtet, eine Revisionsstelle zu wählen.

Seit Jahren betreuen wir viele gemeinnützige Stiftungen und haben uns auf deren Anforderungen spezialisiert.


So sind wir der Ansprechpartner für den Stiftungsrat, wenn es um die Revision der Jahresrechnung und die Prüfung des speziellen Anhangs zur Jahresrechnung geht. Damit stellen wir auch das Bindeglied zwischen dem Stiftungsrat und der Aufsichtsbehörde dar.

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Die Möglichkeiten

Grundsätzlich unterliegen alle Gesellschaften (juristische Personen wie Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Stiftungen) einer Revisionspflicht. Das Gesetz sieht dafür drei Möglichkeiten vor:
1

Ordentliche Revision

Die ordentliche Revision ist für grosse Gesellschaften vorgesehen (Umsatz > 40 Mio., Bilanzsumme > 20 Mio., mehr als 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt).
2

Eingeschränkte Revision

Für kleinere Gesellschaften kann die sogenannte eingeschränkte Revision durchgeführt werden. Für diese Revisionsart haben wir die Zulassung der eidg. Revisionsaufsichtsbehörde RAB erhalten.
3

Opting-Out

Das Opting-Out ist für sehr kleine Gesellschaften vorgesehen (weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt). Wenn sämtliche Eigentümer zustimmen, kann sich eine solche Gesellschaft von der Revisionspflicht befreien. Wenn Sie von dieser Option Gebrauch gemacht haben, kann sich eine externe Überprüfung und Durchsicht Ihrer Buchhaltung und Jahresrechnung trotzdem lohnen.

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Weitere Dienstleistungen

Selbstverständlich gehören zu unseren Dienstleistungen auch Gründungs- oder Kapitalerhöhungsprüfungen. Aber auch Bewertungen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf einer Unternehmung nehmen wir gerne für Sie vor. Ebenso können wir Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung unterstützen, diese optimal ausfüllen und eine Steuerplanung für Sie erstellen.
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Archiv

Steuertipps 2017

Auch In diesem Jahr haben wir für Sie wichtige Änderungen im Steuerrecht und einige Steuertipps zusammengestellt, damit Sie Ihre Steuerlast reduzieren können. Ebenso erhalten Sie eine Checkliste sowie unsere Preisliste zur Erstellung Ihrer persönlichen Steuererklärung. Rufen Sie uns einfach einmal für eine Beratung an.  > Steuertipps 2017

Werbekampagne 2021

Hier finden Sie die Sujets unserer Werbekampagne für das Jahr 2021 > Werbekampagne 2021 (PDF)

UP | DATE 3/2020

bietet wichtige Informationen aus dem Treuhandbereich, die kurz und knapp erklärt werden.
Rufen Sie uns einfach an, wenn Sie zu einzelnen Punkten weitere Beratung wünschen.

Steuertipps 2018

Auch In diesem Jahr haben wir für Sie wichtige Änderungen im Steuerrecht und einige Steuertipps zusammengestellt, damit Sie Ihre Steuerlast reduzieren können. Ebenso erhalten Sie eine Checkliste sowie unsere Preisliste zur Erstellung Ihrer persönlichen Steuererklärung. Rufen Sie uns einfach einmal für eine Beratung an.  > Steuertipps 2018

Steuertipps 2019

Auch In diesem Jahr haben wir für Sie wichtige Änderungen im Steuerrecht und einige Steuertipps zusammengestellt, damit Sie Ihre Steuerlast reduzieren können. Ebenso erhalten Sie eine Checkliste sowie unsere Preisliste zur Erstellung Ihrer persönlichen Steuererklärung. Rufen Sie uns einfach einmal für eine Beratung an.  > Steuertipps 2019

Steuertipps 2020

Auch In diesem Jahr haben wir für Sie wichtige Änderungen im Steuerrecht und einige Steuertipps zusammengestellt, damit Sie Ihre Steuerlast reduzieren können. Ebenso erhalten Sie eine Checkliste sowie unsere Preisliste zur Erstellung Ihrer persönlichen Steuererklärung. Rufen Sie uns einfach einmal für eine Beratung an.  > Steuertipps 2020

Steuertipps 2021

Auch In diesem Jahr haben wir für Sie wichtige Änderungen im Steuerrecht und einige Steuertipps zusammengestellt, damit Sie Ihre Steuerlast reduzieren können. Ebenso erhalten Sie eine Checkliste sowie unsere Preisliste zur Erstellung Ihrer persönlichen Steuererklärung. Rufen Sie uns einfach einmal für eine Beratung an.  > Steuertipps 2021 (PDF)

Die Menschen

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Thomas Karl

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Thomas Karl war mehrere Jahre Leiter Finanzbuchhaltung bei einem international tätigen EDV-Unternehmen, bevor er sich Ende 1994 mit der eigenen Treuhandgesellschaft selbständig machte. 1999 hat er erfolgreich die Ausbildung zum Treuhänder mit eidg. Fachausweis abgeschlossen und konnte bereits während dieser Ausbildung erste Erfahrungen als Revisor sammeln. Seit 2000 betreut er in diesem Bereich eigene Mandanten. Selbstverständlich bildet er sich ständig im Bereich der Revision, Buchführung, Steuerberatung und weiteren Treuhand-Thema weiter. Thomas Karl ist als zugelassener Revisor bei der RAB registriert.

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Patricia Brauchli Karl

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Patricia Brauchli Karl hat ihre Ausbildung zur Kauffrau in einer Gemeindeverwaltung absolviert und schon früh gelernt, dass alle Tätigkeiten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen. Dieses Pflichtbewusstsein kommt ihr bei den täglichen, treuhänderischen Arbeiten zugute, denn so kann sie frühzeitig erkennen, ob bei einem Mandanten etwas korrigiert werden muss. Bei uns ist sie die gute Seele und für die eigene Buchhaltung, die Kundenbetreuung und die Terminorganisation verantwortlich.

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Kontakt

fibucare gmbh

Zürichstrasse 25
8185 Winkel

info@fibucare.ch
+41 44 886 13 33


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